AMB plant Ausschluss von Minderheitsaktionären bei ihren Tochtergesellschaften

22.01.2002 | Köln
Die AMB Generali Holding AG, Aachen, sowie die nachfolgend genannten Gesellschaften der AMB-Gruppe teilen mit, dass die AMB Generali Holding AG auf Basis der am 22. Dezember 2001 verkündeten Änderung des Aktiengesetzes den Grundsatzbeschluss gefasst hat, den Ausschluss von Minderheitsaktionären der Gesellschaften.

Es ist beabsichtigt, die notwendigen Übertragungsbeschlüsse im Rahmen der in der zweiten Junihälfte angesetzten ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaften zu fassen. Die Übertragungsbeschlüsse werden für die außenstehenden Aktionäre der betroffenen Gesellschaften jeweils eine Barabfindung (§ 327 b AktG) vorsehen, die aufgrund von Bewertungsgutachten ermittelt wird. Mit der Erstellung der Bewertungsgutachten wurde die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Das Ergebnis wird anschließend durch einen Übertragungsprüfer geprüft. Die Höhe der Barabfindungen wird veröffentlicht, sobald diese endgültig feststehen. Damit ist im Laufe des April 2002 zu rechnen.

Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Beschlüsse für den Squeeze out gefasst werden, wird die Barabfindung der Minderheitsaktionäre unter Beachtung der gesetzlichen Fristen nach Eintragung der Beschlüsse in die Handelsregister der betreffenden Gesellschaften erfolgen. Dies wird nicht vor August 2002 der Fall sein.

Die AMB Generali Holding AG hat den Grundsatzbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der oben genannten Gesellschaften gefasst, weil der Streubesitz dort sehr gering ist. Bei einem Anteilsbesitz der Minderheitsaktionäre zwischen 0,45 % bis 2,86 % in den betreffenden Gesellschaften ist der formale Aufwand, der sich aus den Mitwirkungsrechten von Minderheitsaktionären ergibt, unverhältnismäßig hoch.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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