AMB und BADENIA verzichten auf Beherrschungsvertrag
Die Hauptversammlungen beider Gesellschaften haben diesem Vorhaben in Kenntnis des Vorbehaltes zugestimmt, daß ein Abschluß des Vertrages durch die Vorstände der Gesellschaften nur dann erfolgen wird, wenn die von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geltend gemachten Bedenken gegen die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit des Beherrschungsvertrages hinreichend geklärt sind.
Ein Anhörungstermin bei dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat nunmehr ergeben, daß eine Klärung ohne langwierigen Rechtsstreit zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Vorstände der AMB und der BADENIA haben daher am 1. Oktober 1997 beschlossen, den Beherrschungsvertrag gegenwärtig nicht abzuschließen. Von dem Beschluß der Hauptversammlung der AMB am 29. August 1997 zur Zustimmung zu dem beabsichtigten Beherrschungsvertrag und der bedingten Kapitalerhöhung zum Zweck der Abfindung der außenstehenden Aktionäre der BADENIA wird daher kein Gebrauch gemacht.
Das von der AM-Gruppe initiierte Strukturprojekt, welches durch eine engere Zusammenarbeit im Konzern mittelfristig zu jährlichen Kosteneinsparungen von rund 400 Mio. DM führen wird, wird durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt. Denn die BADENIA betreffenden Strukturmaßnahmen wurden bereits zum Teil umgesetzt und können auch im weiteren Verlauf ohne einen Beherrschungsvertrag durchgeführt werden.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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