Argentinien-Anleihen: Gute Klagemöglichkeiten bei Falschberatung

26.05.2003 | Bremen
Oft gute Aussichten auf Schadensersatz bei Klagen gegen Banken. Beim Landgericht Münster klagt ein Inhaber argentinischer Staatsanleihen gegen die Sparkasse Steinfurt auf Schadensersatz. Mitarbeiter der Sparkasse hatten Argentinien-Anleihen fälschlicherweise als sichere Anlage empfohlen.

Sie begründeten ihre Empfehlung damit, dass ein Staat nicht pleite ginge könne und die USA einen wichtigen Handelspartner nicht fallen ließe. Rechtsanwalt Peter Hahn erklärt: "Bei der erworbenen Anleihe handelt es sich um eine äußerst risikoreiche Anlage, die keinesfalls für konservative Anleger geeignet ist. Grundsätzlich obliegt Bankberatern die Pflicht, anlage- und anlegergerecht zu beraten. Gewissenhafte Beratung im Zusammenhang mit Anleihen des Staats Argentinien fand in diesem und vielen anderen Fällen zu keinem Zeitpunkt statt."

Im Vertrauen auf die Worte des Geschäftsstellenleiters, der hinwies seine Ehefrau besäße ebenfalls argentinische Anleihen, investierte der Anleger ....... Euro in eine Anleihe mit Laufzeit bis Ende Februar 2004. Sein Bankberater händigte ihm weder den Verkaufsprospekt aus, noch klärte er ihn über mögliche Risiken des Anleihenkaufs auf.

Rechtsanwalt Hahn von der Bremer Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner geht davon aus, dass zahlreiche Anleger ähnliches erlebten und weist auf die gesicherte Rechtslage bei Beratungshaftungsfällen hin: "Wenn die Bank im konkreten Einzelfall nicht anlegergerecht beraten hat, muss sie für entstandenen Schaden haften. Die Chancen, einen Prozess zu gewinnen, stehen oft gut."

Da es Anleihen-Gläubiger zur Zeit den vollständigen oder teilweisen Ausfall ihrer Forderungen absehen können, empfehlen Anlegerschützer die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen ihre Bank.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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