Argentinien-Anleihen: Landgericht Münster gibt Klage gegen Bank statt

07.07.2003 | Bremen
Das Landgericht Münster hat erstmalig einer Klage eines Erwerbers argentinischer Staatsanleihen gegen eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung stattgegeben. In dem bahnbrechenden Urteil vom 01.07.2003 wird die Haftung der Sparkasse Steinfurt damit begründet, dass das Kreditinstitut den Anleger nicht auf die schwierige politische und wirtschaftliche Lage hingewiesen habe.

Es sei gerichtsbekannt, dass diese Risiken zumindest in Bankenkreisen allgemein bekannt waren und von Kreditinstituten auch die Weitergabe dieses Wissens für erforderlich gehalten wurde. Der Anleger, ein selbständiger Kaufmann aus Kreissteinfurt, hatte im Januar 2001 rund 38.000,00 Euro in eine Anleihe mit einer Laufzeit bis Februar 2004 investiert. Aufgrund von schlechten Erfahrungen mit Aktienfonds wollte er eine sichere Anlageform wählen, die aber trotzdem renditestark sein sollte.

Anwalt Peter Hahn von Hahn, Reinermann & Partner (HRP), der den Anleger vor Gericht vertreten hat, hält das Urteil für überzeugend und richtungsweisend. Er geht davon aus, dass zahlreichen Anlegern gleiches widerfahren ist. In Westeuropa sind Anleger mit schätzungsweise 7 Mrd. Euro in Argentinien-Anleihen investiert und daher betroffen. "Wenn die Bank im konkreten Fall nicht anlegergerecht beraten und nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen weitergegeben hat, die für die Anlageentscheidung wichtig waren, dann haftet sie für den entstanden Schaden." Da Argentinienanleihen-Erwerber z.Zt. nicht absehen können, ob ihre Forderung nicht vollständig ausfällt, ist die Prüfung von Ansprüchen gegen die Bank als Anlageberaterin eine vielversprechende Perspektive. "Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei vorliegendem Urteil", so Hahn weiter, "um das erste obsiegende Urteil eines Erwerbers von Argentinien-Anleihen gegen seine Hausbank."

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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