Beherrschungsverträge durch Aufsichtsräte gebilligt. Abfindungsregelungen vereinbart

11.07.1997 | Köln
Die Vorstände der AMB Aachener und Münchener Beteiligungs- Aktiengesellschaft (AMB), Aachen und der Volksfürsorge Holding Aktiengesellschaft (VH), Hamburg, teilen mit, daß die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Mai 1997 angekündigten Beherrschungsverträge von den Aufsichtsräten aller beteiligten Unternehmen gebilligt wurden.

Im einzelnen sind dies die am 30. Juni 1997 zwischen der AMB einerseits und der AM Leben, der AMV, der CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT (CENTRAL), Köln, der COSMOS Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (COSMOS Leben), der COSMOS Krankenversicherung Aktiengesellschaft (COSMOS Kranken), der COSMOS Versicherung Aktiengesellschaft (COSMOS Sach), jeweils Saarbrücken, und der VH andererseits geschlossenen Beherrschungsverträge. Unter dem Datum 1. Juli 1997 wurde zwischen der AMB und der AdvoCard Rechtsschutzversicherung Aktiengesellschaft (AdvoCard), Hamburg, ein weiterer Beherrschungsvertrag geschlossen.

Mit der BADENIA Bausparkasse Aktiengesellschaft (BADENIA), Karlsruhe, ist der Abschluß eines Beherrschungsvertrages geplant. Dieser ist von den Aufsichtsräten der AMB und der BADENIA ebenfalls gebilligt worden; die Unterzeichnung ist allerdings aufgrund noch andauernder Gespräche mit dem Bundesaufsichts-amt für das Kreditwesen noch nicht erfolgt.

Die VH ihrerseits hat am 30. Juni 1997 mit ihren Tochtergesellschaften Volksfür-sorge Deutsche Lebensversicherung Aktiengesellschaft (VDL) und Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung Aktiengesellschaft (VDS), beide Hamburg, Beherrschungsverträge abgeschlossen. Auch diesen Beherrschungsverträgen haben die Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen zugestimmt.

Die mit der Prüfung der Beherrschungsverträge beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften SUSAT & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beide Hamburg, haben übereinstimmend die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Mai 1997 genannten Unternehmenswerte der beteiligten Gesellschaften sowie die in den Beherrschungsverträgen vorgesehenen Ausgleichs- und Abfindungsregelungen bestätigt:

1. Die Parteien haben einen variablen Ausgleich vereinbart. Danach garantiert die AMB jeweils den außenstehenden Aktionären der betreffenden Tochter-gesellschaft einen Ausgleich, der sich nach der jährlichen Dividende der AMB richtet. Es wurden folgende Ausgleichsregelungen festgelegt, wobei die nachstehend genannten Prozentsätze jeweils den garantierten Dividendensatz bezogen auf die Dividende nennen, die auf eine künftige DM 5,00 Aktie der AMB in dem betreffenden Geschäftsjahr entfällt:

AM Leben (500 %), AMV (350 %), BADENIA (350 %), CENTRAL (750 %), VH (450 %) und VDS (350 %).

Der Bestimmung eines Ausgleichs für die Beherrschungsverträge mit der AdvoCard, den COSMOS-Gesellschaften und der VDL bedurfte es nicht

2. Die AMB beabsichtigt, zur Abfindung der außenstehenden Aktionäre der AM Leben, der AMV, der BADENIA, der CENTRAL und der VH Inhaberaktien im Nennbetrag von DM 5,00 auszugeben. Diese Aktien werden durch bedingte Kapitalerhöhungen bei der AMB, über die von der Hauptversammlung der AMB am 29. August 1997 zu beschließen ist, geschaffen werden.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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