Betriebskontrolle einer Schlachterei im Landkreis Donau-Ries

15.10.2008 | Erlangen
Verstoß gegen tierschutzrechtliche und hygienische Bestimmungen

Bei der gezielten Kontrolle einer Schlachterei im Landkreis Donau-Ries durch die LGL-Spezialeinheit 'Lebensmittelsicherheit' mit dem zuständigen Landratsamt vor Ort wurden erhebliche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften sowie lebensmittelhygienische Mängel aufgedeckt und unverzüglich abgestellt. Die unangekündigte Kontrolle fand bewusst an einem Samstag statt.

Unmittelbar nach der Kontrolle wurden folgende Maßnahmen angeordnet: Der Betrieb wurde eingestellt, ein vorübergehendes Tierhaltungs- und Schlachtverbot ausgesprochen. Die gesamte Ware des Betriebes wurde gesperrt und muss unter amtlicher Aufsicht entsorgt werden. Außerdem muss der Betrieb eine komplette Basisreinigung durchführen.

Quelle: Pressemeldung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

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