Doppstadt legt Sozialfonds auf

07.07.2008 | Hamburg
Mitarbeiter, die zum Wohl des Unternehmens auf Sonderzahlungen verzichtet hatten, erhalten sofort ein halbes Bruttomonatsgehalt

Die Unternehmensleitung der Doppstadt Calbe GmbH hat einen Sozialfonds aufgelegt, um all den Mitarbeitern einen Vergütungsausgleich zu leisten, die in der Vergangenheit zum Wohle des Unternehmens auf Sonderzahlungen verzichtet hatten. Es wurde jeweils ein halbes Bruttomonatsgehalt an diejenigen Mitarbeiter ausgezahlt, die in der Vergangenheit einen Änderungsvertrag unterzeichnet hatten, um dem Unternehmen Doppstadt aus einer temporären wirtschaftlichen Krise zu helfen. Insgesamt erhalten demnach ca. 87 % der Belegschaft der Doppstadt Calbe GmbH ein halbes Bruttomonatsgehalt. Noch heute besteht großes Unverständnis innerhalb der Belegschaft darüber, dass der Betriebsrat vor rund 3 Monaten die Auskehrung einer Sonderzahlung verweigert hatte, mit der beabsichtigt worden war, den erlittenen Vergütungsnachteil auszugleichen. Das Unternehmen will mit diesen Sozialfonds ein wichtiges Signal setzen für all die Mitarbeiter, die damals bereit waren, den Änderungsvertrag und damit einen Vergütungsnachteil hinzunehmen. Da der Betriebsrat aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen die Zustimmung zu einer entsprechenden Betriebsvereinbarung verweigert hat, wählen wir den Weg über einen Sozialfonds, um wenigstens die größten Nachteile auszugleichen. Die deutliche wirtschaftliche Stärkung des Unternehmens Doppstadt erlaubt es bereits seit geraumer Zeit, den Mitarbeitern, die ursprünglich auf Vergütungsanteile verzichtet hatten, den geleisteten Verzicht zumindest teilweise wieder auszugleichen. Nachdem der Betriebsrat in den Jahren 2006 und 2007 noch einer entsprechenden Betriebsvereinbarung zur Zahlung von Sondervergütungen zugestimmt hatte, versagte er 2008 überraschend die erforderliche Zustimmung, wodurch an die betroffenen Mitarbeiter in diesem Jahr keine Sondervergütung ausgezahlt werden konnte. In einem durch den BR vorgestellten Vorschlag sollten alle Mitarbeiter mit gleicher Summe begünstigt werden, auch die, die verzichtet hatten. Der Betriebsrat begründet dies mit seinem nicht nachvollziehbaren Verständnis von Gleichheit und Gerechtigkeit, er wendet ein, dass nunmehr alle Mitarbeiter gleichmäßig von der Sonderzahlung partizipieren sollen. Damit fordert er indirekt, dass ein Teil der Belegschaft für den anderen, weitaus kleineren Teil, arbeiten soll. Es sollen diejenigen noch einmal verzichten, die bereits verzichtet haben, zugunsten derjenigen, die nicht verzichten wollten.

Quelle: Pressemeldung german communications dbk ag

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