Hahn Rechtsanwälte produziert unter "Ratgeber für Kapitalanleger" Podcasts

10.11.2009 | Bremen
Die Wirtschaftsjournalistin Engels berichtet von ihren Recherchen. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mit Standorten in Bremen und Hamburg gehört zu den führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Der am 10.11.2009 veröffentlichte erste Podcast der Kanzlei beschäftigt sich mit rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten für Gesellschafter bei Schiffsfonds.

Aktuell befinden sich zahlreiche Schiffsfonds von bundesdeutschen Emissionshäusern in wirtschaftlicher Schieflage. Etwa 275.000 - überwiegend deutsche - Anleger haben in etwa 1.000 deutschen Schiffsfonds investiert. Wirtschaftsjournalistin Angelika Engels recherchiert für private Kapitalanleger die Auswirkungen der Krise. Der von ihr interviewte Anlegeranwalt Peter Hahn aus Hamburg zeigt betroffenen Gesellschaftern rechtliche Lösungsmöglichkeiten auf.

Die 36 Jahre alte Hamburgerin Angelika Engels ist Wirtschaftsjournalistin bei einer bekannten überregionalen Tageszeitung. Die von ihr bearbeiteten Themen sind vielfältig: Altersvorsorge, geschlossene und offene Fonds (zum Beispiel Immobilien-, Medien-, und Schiffsfonds), Wertpapiere/ Zertifikate, Schrottimmobilien und der Kapitalmarkt im Allgemeinen. Jetzt schreibt Angelika Engels das Erlebte in ihrem Weblog und produziert mit Hahn Rechtsanwälte Podcasts. Der erste Podcast beschäftigt sich mit "Schiffsfonds in der Krise - Rechtliche Ausstiegschancen für betroffene Gesellschafter".

Unter dem Titel "Ratgeber für Kapitalanleger" wird Hahn Rechtsanwälte eine Reihe von Podcasts durch Jens Neumann Entertainment, Bremen, produzieren. Die nächsten Folgen werden sich mit den Themen "Die Kick-Back-Rechtsprechung" und "Schadensersatz für Anleger bei Falschberatung bei dem Erwerb von Zertifikaten, insbesondere Lehman-Zertifikaten", beschäftigen. Die Podcasts können kostenfrei unter

http://itunes.apple.com/WebObjects/MZStore.woa/wa/viewPodcast?id=338987226

abonniert werden.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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