Hauptversammlung der Volksfürsorge Holding AG stimmt Gewinnabführungsverträgen zu

13.12.2001 | Köln
Aktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, haben am 13. Dezember 2001 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung dem Gewinnabführungsvertrag mit der AMB Beteiligungs-GmbH, einer ebenfalls zur AMB-Gruppe gehörenden Gesellschaft, zugestimmt.

Dieser Vertrag war am 15. Oktober 2001 abgeschlossen worden. Zusammen mit den Gewinnabführungsverträgen weiterer zum Konzern gehörender Gesellschaften soll noch für das Geschäftsjahr 2001 eine einheitliche körperschaftsteuerliche Organschaft innerhalb der AMB-Gruppe entstehen. Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Der Gewinnabführungsvertrag mit der Volksfürsorge Holding AG sieht für die außenstehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von 35,80 Euro und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von 554,00 Euro vor, die aufgrund von Bewertungsgutachten ermittelt wurden. Außenstehende Aktionäre bekommen damit für die Dauer des Abfindungsangebotes die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden oder bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung zu erhalten.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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