Squeeze-Out Allianz Leben wirksam

05.12.2008 | München
Der am 7. Mai 2008 in der Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG gefasste Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG (Squeeze-Out) ist wirksam. Er wurde am 5. Dezember 2008 in das Handelsregister eingetragen

Die in dem Übertragungsabschluss festgesetzte Barabfindung in Höhe von 777,96 Euro je Aktie wird nun an die Aktionäre ausgezahlt werden. Um die Abfindung zu erhalten, brauchen Aktionäre, die in ihrem Depot girosammelverwahrte Aktien der Allianz Lebensversicherungs-AG besitzen, nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung wird durch die jeweilige Depotbank Zug um Zug gegen Ausbuchung und Übertragung der Aktien an die Hauptaktionärin automatisch durchgeführt. Die wertpapiermäßige Abwicklung wird allerdings noch einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten

Diese Pressemitteilung kann nicht in Jurisdiktionen verteilt oder verschickt werden, in denen dies ungesetzlich wäre. Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten anderen Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Somit müssen Personen, die diese Kommunikation erhalten, sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Pressemitteilung wird nur zu Informationszwecken verteilt. Sie stellt weder ein öffentliches Wertpapierangebot noch ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder Tausch (und keine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf, Verkauf oder Tausch) von Wertpapieren in irgendeiner anderen Jurisdiktion, einschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Italien und Japan, dar. Ein solches Angebot (oder eine solche Aufforderung) zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Wertpapieren, ist und wird in keiner Jurisdiktion durchgeführt werden, wo dieses ohne vorheriger Registrierung, Abgabe, Qualifikation oder anderen Anforderungen nach dort anwendbarem Recht ungültig wäre, einschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Italien und Japan.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen: Soweit wir in diesen Unterlagen Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungs-maßnahmen. Abweichungen können außerdem auch aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bereich der Kapitalanlage, aus dem Ausfall von Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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