hrp informiert über Schadensersatzansprüche bei verschwiegener Kick-Back-Zahlung

04.12.2009 | Bremen
Der neue Podcast von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hrp ist frei geschaltet. Das Thema in der Reihe "Ratgeber für Kapitalanleger" betrifft Millionen von Kapitalanlegern: Provisionszahlungen an den Anlageberater.

Der Fall: Vermittelt ein Anlageberater Kapitalanlagen an seine Kunden, erhält er häufig dafür eine Rückvergütung. Verschweigt er diese Kick-Back-Zahlung, kann der Kunde die Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Denn ein Anlageberater, insbesondere eine Bank, hat die Pflicht, derartige Rückvergütungen offen zu legen. Zum Inhalt des Podcasts: Das Thema Rückvergütung ist für die Wirtschaftsjournalistin Angelika Engels, die sich mit Kapitalanlagen aller Art beschäftigt, von großem Interesse. Schließlich will sie für ihre Leser, unter denen Zehntausende geschädigte Anleger sind, die Kick-Back-Rechtsprechung recherchieren. In welchen Fällen die aktuelle Rechtsprechung eingreift und welche Bedeutung sie für die Praxis hat, erläutert im Interview mit ihr Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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