Der Reformvorschlag ermöglicht künftig befristete Rentenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr, um Inflations- und Marktrisiken besser abzufedern und Versicherte länger von Kapitalmarktentwicklungen profitieren zu lassen. Eine Verlängerungsoption über diesen Zeitraum hinaus soll geprüft werden, um Versorgungslücken zu vermeiden. Außerdem wird der Zugang zu Riester-Alternativen durch vereinfachte Antragsprozesse und digitale Tools erleichtert. In Summe strebt die Vorlage an, die private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu gestalten. nachhaltig effektiv modern sicher
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Reform der Riester-Rente ermöglicht mehr Flexibilität und höhere Chancenrenditen
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums schafft eine moderne Grundlage für die geförderte Vorsorge mit neuer Riester-Rente, die neben lebenslangen Zahlungen auch befristete Renten bis zum 85. Lebensjahr ermöglicht. Laut GDV eröffnet dies mehr Flexibilität, während garantierte Mindestauszahlungen und Teilinvestments in Aktien für hohe Renditechancen sorgen. Die neue Zusatzrente soll transparent, kosteneffizient und verständlich sein. Versicherten werden einfache Produktlösungen angeboten, die Sicherheit garantieren und am Kapitalmarkt nachhaltig wachsen, mit attraktiven günstigen Gebührenstrukturen.
Gesetzesentwurf bietet Wahlfreiheit klassischer oder befristeter Rentenzahlungen bis 85
Durch die Einführung einer befristeten Rentenzahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr ergänzt der Gesetzentwurf das bisherige System der lebenslangen Rente. Diese zusätzliche Option schafft für Versicherte mehr Entscheidungsspielraum in der Auszahlungsphase und ermöglicht eine gezielte Nutzung von Kapitalmarktrenditen. Rentenbezieher können so flexibel zwischen dauerhaften und zeitlich beschränkten Leistungen wählen und ihre Versorgung besser an persönliche Finanzpläne sowie gesundheitliche oder familiäre Veränderungen im hohen Alter anpassen ohne zusätzliche Risiken einzugehen notwendigerweise.
Mehr Rendite durch systematisches teilweises Aufgeben der hundertprozentigen Beitragsgarantie
Künftig sind nicht mehr alle Einzahlungen in geförderte Altersvorsorgeprodukte zu hundert Prozent abgesichert. Ein Teil des Kapitals wird weiterhin garantiert, während der verbleibende Anteil gezielt in chancenorientierte Anlageinstrumente wie Aktien und Investmentfonds fließt. Durch diesen teilweisen Verzicht auf die Vollgarantie können höhere Renditen erzielt und langfristig größere Rentenauszahlungen erreicht werden. Der Gesetzgeber schafft so einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Wachstum, der für viele Sparer zu attraktiveren Vorsorgeergebnissen führen soll.
Altersvorsorge nach 85 endet: GDV warnt vor drohenden Rentenlücken
Der GDV warnt eindringlich vor möglichen Einkommenslücken bei Senioren, wenn staatliche Rentenzahlungen nach Vollendung des 85. Lebensjahres eingestellt werden. Die Daten zeigen, dass rund 50 Prozent der heutigen 66-jährigen Männer und zwei Drittel der Frauen über dieses Alter hinausleben. Ohne ergänzende Einkünfte stünden viele Rentner vor finanziellen Engpässen. Deshalb fordert der Verband einen durchgängigen Rentenanspruch bis zum Lebensende, um langfristige Sicherheit und Planungsfähigkeit zu gewährleisten sowie Inflationsschutz zu garantieren.
Kritik: Standarddepot ohne Garantie genügt nicht den Versichertenbedürfnissen vollständig
Der GDV weist darauf hin, dass ein Standarddepot ohne Garantien das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit der Versicherten nicht befriedigen kann. Garantien stellen laut Verband eine unverzichtbare Basis dar, um bei Turbulenzen an den Finanzmärkten einen Mindestschutz zu gewährleisten. Ohne garantierte Basisdroht das Risiko, dass zukünftige Renteneinnahmen aufgrund negativer Kurse nicht ausreichen. Dies gefährdet Altersvorsorge nachhaltig. Absicherung bleibt essenziell.
Reformvorschlag garantiert Mindestrente, fördert Wachstum am Kapitalmarkt und Flexibilität
Der vorliegende Referentenentwurf balanciert Risiken und Renditechancen durch teilweisen Verzicht auf eine hundertprozentige Kapitalgarantie. Ein größerer Kapitalanteil kann in chancenorientierte Anlageklassen wie Aktien fließen, was das Renditepotenzial nachhaltig erhöhen soll. Garantierte Mindestleistungen im Standardprodukt sichern eine Basisabsicherung ab. Für risikobewusste Anleger öffnet sich damit der Zugang zu wachstumsorientierten Investments. Gleichzeitig bleiben flexible Auszahlungsoptionen bis zum 85. Lebensjahr erhalten. Der Vorschlag schafft klare Rahmenbedingungen, senkt Kosten und steigert Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter.

