Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ auf alle Rohholzsortimente erweitert

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Bei einer Sitzung am 12. Oktober 2023 hat der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland beschlossen. Diese Änderungen wurden in der 5. Auflage der RVR veröffentlicht und sind seit dem 01. Dezember 2023 gültig. Dadurch werden nun fotooptische Messgeräte als Messmethode für den Rohholzhandel anerkannt.

Beschluss zur Integration von fotooptischen Messgeräten im Rohholzhandel

Prof. Tobias Cremer, Vorsitzender des StA RVR, hebt hervor, dass die Entscheidung, fotooptische Messgeräte in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel zu integrieren, aufgrund der wachsenden Verwendung dieser Technologie in Deutschland getroffen wurde. Die Anpassung der Regelungen ermöglicht es den Unternehmen, genaue und verlässliche Messergebnisse zu erzielen und den Rohholzhandel effizienter zu gestalten.

Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses (StA) RVR ist erfreut über die professionelle und sachliche Herangehensweise beider Branchenparteien bei der Bearbeitung dieser Thematik. Durch diese kooperative Zusammenarbeit konnten die Details der gemeinsamen Regelungen für die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in den Rohholzhandel in Deutschland fair und ausgewogen gestaltet werden.

Einschränkungen für fotooptische Vermessung in der RVR festgelegt

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist die Anwendung der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in der RVR für Abrechnungszwecke nur gestattet, wenn die Messsysteme konformitätsbewertet und geeicht sind. Diese Regelung gewährleistet die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Messergebnisse.

Fotooptische Vermessung jetzt für alle Holzsortimente zugelassen

Die jüngste Aktualisierung der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel beinhaltet die Erweiterung der Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente. Dadurch können nun auch Stammholz-Abschnitte mittels fotooptischer Vermessung vermessen werden. Diese Ergänzung ermöglicht eine präzisere Volumenbestimmung und erleichtert die Abrechnung im Rohholzhandel.

In der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel wurde die Reihenfolge der aufgelisteten Messverfahren festgelegt, um eine klare Priorisierung der Anwendungsempfehlung zu signalisieren. Die Tatsache, dass die Werksvermessung an erster Stelle steht, zeigt das große Interesse der Rohholzanbieter an diesem bewährten Verfahren zur Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens. Durch diese Priorisierung wird eine einheitliche und verlässliche Messung gewährleistet.

Standard-Vermessung: Polterrückseite für verlässliche Ergebnisse berücksichtigt

Um zuverlässige und genaue Messungen zu gewährleisten, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein, die Rückseite fotooptisch zu vermessen, kann das Sektionsraummaßverfahren verwendet werden. Durch diese Vorgabe wird sichergestellt, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden und somit präzise Messergebnisse erzielt werden können.

Die Bedeutung der Vermessung der Rückseite von Holzpoltern wurde erneut hervorgehoben, um potenzielle Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Polters zu berücksichtigen und genaue Messungen zu ermöglichen.

Logistische Gründe fordern Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R

Um eine effiziente Abwicklung im Rohholzhandel zu gewährleisten, wurde beschlossen, dass die fotooptische Vermessung von Holzpoltern vorzugsweise bei Poltern mit einer Größe von mindestens 20 Rm m.R. durchgeführt werden sollte. Dadurch können mögliche logistische Probleme vermieden werden, die bei kleineren Poltern auftreten können.

Fotooptische Vermessung nicht für Laubindustrieholz geeignet aufgrund von Unsicherheiten

Die Anwendung der fotooptischen Vermessung wurde für Laubindustrieholz ausgeschlossen, da die Bewertung der Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter zu großen Unsicherheiten bei der Berechnung des endgültigen Abrechnungsmaßes aus dem Brutto-Raummaß führt. Um eine zuverlässige Vermessung zu gewährleisten, werden alternative Messverfahren empfohlen, die eine genaue Bestimmung des Holzvolumens ermöglichen.

Um die Schwierigkeiten bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz anzugehen, wurde ein spezialisiertes Arbeitsgremium gebildet. Dieses Gremium setzt sich aus Fachleuten der Forst- und Holzbranche zusammen und wird sich intensiv mit dem Thema befassen. Neben der Durchführung weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen strebt das Gremium an, praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, um die genaue Vermessung und Abrechnung von Laubindustrieholz im Rohholzhandel zu verbessern.

Aktualisierte RVR jetzt zum Download verfügbar

Die Plattform Forst & Holz hat die Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel genehmigt. Die aktualisierte 5. Auflage der RVR tritt ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft. Um die aktualisierte Version einzusehen, können Interessierte die RVR-Webseite besuchen und die entsprechenden Dokumente im Downloadbereich abrufen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die aktualisierte RVR in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zu finden und herunterzuladen.

Vorteile der Integration fotooptischer Vermessung in die Rahmenvereinbarung

Die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel bringt vielfältige Vorteile mit sich. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen wird eine präzise und zuverlässige Volumenbestimmung ermöglicht, die eine faire und transparente Abrechnung gewährleistet.

Durch die Ausweitung der Anwendung des „Raummeters mit Rinde“ auf alle Rohholzsortimente kann eine präzise Vermessung von Stammholz-Abschnitten erfolgen. Die standardisierte Vermessung der Polterrückseite ermöglicht eine genaue Berücksichtigung potenzieller Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters.

Durch die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. im Rahmen der fotooptischen Vermessung wird die logistische Abwicklung im Rohholzhandel erleichtert. Kleine Polter werden von der Vermessung ausgeschlossen, was zu einer effizienteren und schnelleren Abwicklung der Prozesse führt. Gleichzeitig wird durch den Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz möglichen Unsicherheiten vorgebeugt. Dies ist wichtig, da die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter bei Laubindustrieholz schwer einzuschätzen sind und zu fehlerhaften Messergebnissen führen könnten. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente tragen somit zur Qualitätssicherung im Rohholzhandel bei.

Mit der Integration der fotooptischen Vermessung wird der Rohholzhandel modernisiert und optimiert. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen wird das Holzvolumen genau und zuverlässig erfasst, was zu einer effizienteren Abwicklung von Transaktionen führt. Die Transparenz im Handel wird erhöht, da alle Parteien Zugang zu den gleichen Messdaten haben. Dies fördert die Fairness und das Vertrauen zwischen den Akteuren in der Branche.

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