Wer kann mit Aktien handeln?

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Wer auf der Suche nach einer guten Investitionsmöglichkeit ist, der stößt früher oder später auf den Aktienhandel. Der Kauf und Verkauf von Wertpapieren bietet enorme Renditechancen und verspricht Anlegern bares Geld. Dabei stehen mittlerweile viele Möglichkeiten bereit, um auch als Privatperson aktiv am Aktienhandel teilzunehmen. Für viele Personen stellt sich hier die Frage: Wer kann mit Aktien handeln?

Den Börsenhandel verstehen

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, den Grundaufbau der Börse zu verstehen. Weltweit ist der Börsenmarkt in zwei Teilbereiche zu unterscheiden. Zum einem gibt es die sogenannte Präsenzbörse. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf dem Börsenparkett vor Ort geschieht. Trades und Käufe werden von den Brokern auf dem Parkett durchgeführt. Darüber hinaus gibt es die Computerbörse. Hier werden sämtliche Abwicklungen online vorgenommen.

Für beide Handelsformen ist es lediglich zugelassenen Börsenmaklern vorbehalten, die Trades durchzuführen. Eine Zulassung als Börsenmakler kann dabei jede geschäftsfähige Person erwerben.

Wie wird man ein zugelassener Börsenmakler?

Für die meisten Börsenmakler beginnt der Weg an die Börse mit einer Ausbildung bei einem Finanzinstitut. Während der Bankausbildung kann sich der Mitarbeiter dazu entscheiden, die offizielle Zulassung als Börsenmakler zu erwerben. Diese wird nach der Teilnahme an einem einwöchigen Lehrgang erteilt. Am Ende des Lehrgangs kommt es zu einer Abschlussprüfung. Dort muss nachgewiesen werden, dass der zukünftige Börsenmakler das Börsenrecht beherrscht und auch die allgemeinen Abläufe des Börsenhandels versteht.

Die Prüfung stellt sicher, dass der Makler in der Lage ist, sich an der Börse rechtmäßig zu bewegen und die Trades zu überwachen sowie durchzuführen. Erfolgreiche Börsenmakler können aufgrund von langjährigen Erfahrungen ihre Expertise auf den nationalen und internationalen Finanzmärkten gewinnbringend einsetzen.

Vom Privaten Anleger zum Börsenmakler - die Prüfung zum Börsenmakler stellt sicher, dass der Makler in der Lage ist, sich an der Börse rechtmäßig zu bewegen und die Trades zu überwachen sowie durchzuführen. (#1)

Vom Privaten Anleger zum Börsenmakler – die Prüfung zum Börsenmakler stellt sicher, dass der Makler in der Lage ist, sich an der Börse rechtmäßig zu bewegen und die Trades zu überwachen sowie durchzuführen. (#1)

Private Anleger – Wer kann mit Aktien handeln?

Bedeutet dies, dass eine Privatperson nicht in der Lage ist, sein Vermögen durch den Handel mit Aktien zu optimieren? Es ist in der Tat richtig, dass ein privater Anleger nicht das Recht hat, Käufe und Verkäufe an der Börse durchzuführen. Allerdings können die eigenen Wünsche durch die sogenannten „Orders“ an einen Börsenmakler weitergeleitet werden.

Der Makler nimmt die „Orders“ im Auftrag seiner Kunden entgegen und setzt sie um. Dies bedeutet, dass ein Alltagstrader indirekt in der Lage ist, mit Aktien zu handeln. Dafür stehen zwei Möglichkeiten bereit. Zum einen ist es möglich, mit der Hausbank ein Depot zu eröffnen. Zum anderen gibt es Online-Broker, die den Aktienhandel an der Börse für die Trader übernehmen. Für die Eröffnung eines Depots muss lediglich die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit gegeben sein. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Die Entscheidung für die passende Plattform muss anhand von individuellen Faktoren getroffen werden:

  • Wie hoch ist die eigene Risikobereitschaft?
  • Welches Kapital kann eingesetzt werden?
  • Wie zeitaufwendig soll das Traden sein?

Sobald man sich für eine Handelsplattform entschieden hat, kann der Aktienhandel beginnen. Die Eröffnung eines Depots ist online ein echtes Kinderspiel. Nach der Angabe von wenigen persönlichen Daten lassen sich individuelle Depots zusammenstellen. Ein guter Online-Broker ist dabei nicht nur in der Lage, Echtzeitorders umzusetzen, er steht seinen Kunden auch mit Rat und Tat zur Seite. So ist es selbst für Laien möglich, gute Renditen im Wertpapierhandel zu sichern.


Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild wsf-s, -#1 Andrey_Popov

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