Durch EEG-Novelle 2022 künftig mehr Wärmepumpen

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Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Die Strompreise soll es senken und damit einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Der Verbraucher soll in den Genuss der Kostensenkung kommen. Dies soll ebenfalls sichergestellt werden. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Dies sollte mehr Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Wärmepumpen lenken. Die Sicherheit in der Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden, was sich vor allem auf die Beheizung bezieht. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. So wird auch weniger Erdgas und Heizöl verbraucht. Dies ist zudem den Klimazielen Deutschland zuträglich.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. Dem geht eine Prüfung vor allem der künftigen Betriebskosten voraus. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Gebäudeeigentümer sehen die Installation der Wärmepumpe daher vor allem unter dem Kostenfaktor. Der Werterhalt des Gebäudes fließt direkt an zweiter Stelle in das Kalkül ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Gerade bei der Strom- und Umsatzsteuer sieht der Wärmepumpenverband Handlungsbedarf, ebenso bei Umlagen und Netzentgelten. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Senkung der Mehrwertsteuer dient jedoch auch als Mittel gegen die erwartete Energiearmut.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Immer noch offen ist, ob die geforderten Entlastungen in der Realität ankommen werden. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

Im Jahr 2014 wurde bei etwa 350.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Die Gas- und Stromrechnungen können in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Der Strompreis hat sich in Deutschland zwischen 2000 und 2015 verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom liegt in der EU sogar um ein Drittel niedriger als in Deutschland. Säumigen Verbrauchern wird schnell die Belieferung mit Strom und Gas eingestellt, obwohl Energie in unserer Gesellschaft ein Basisgut ist.

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