EU-Parlament fordert: Klimaneutrale Gebäude bis 2050 umsetzen

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In Bezug auf den Klimaschutz werden ab dem Jahr 2028 neue Gebäude errichtet, die keinerlei Emissionen verursachen. Durch den Einsatz emissionsfreier Technologien wird die Treibhausgasbilanz deutlich verbessert. Gleichzeitig werden Strategien entwickelt, um den Energieverbrauch zu senken und somit die Energierechnungen zu reduzieren. Besondere Hilfe wird schutzbedürftigen Haushalten gewährt, um sicherzustellen, dass sie von den positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen profitieren.

Parlament setzt Zeichen für Nachhaltigkeit: Maßnahmen zur Renovierung und Reduzierung von Treibhausgasen verabschiedet

Am Dienstag erfolgte die Zustimmung des Parlaments zu den Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Senkung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden.

Das vorgeschlagene Update der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat das Ziel, den Gebäudebereich in der EU bis 2030 deutlich umweltfreundlicher zu gestalten. Es sollen weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und weniger Energie verbraucht werden, während bis 2050 eine klimaneutrale Situation angestrebt wird. Zudem soll die Überarbeitung sicherstellen, dass mehr energieineffiziente Gebäude renoviert werden und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert wird.

Emissionsreduktionsziele bis zum Jahr 2032 festgelegt

Alle Neubauten sollen ab dem Jahr 2028 frei von Emissionen sein. Für Neubauten, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, tritt diese Regelung bereits ab 2026 in Kraft. Darüber hinaus ist das Ziel, dass bis 2028 sämtliche neu errichteten Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen erforderlich sind, wird eine Frist bis zum Jahr 2032 gesetzt.

Laut dem Vorschlag soll bis 2030 für Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreicht werden und bis 2033 die Klasse D. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Die Energieeffizienzklassen werden auf einer Skala von A bis G eingestuft, wobei die Klasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht.

Die nationalen Renovierungspläne der Mitgliedstaaten beinhalten die festgelegten Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.

Sozialer Schutz vor Energiearmut: Handlungsmöglichkeiten

Um die nationalen Renovierungspläne effektiv umzusetzen, sollten Förderprogramme entwickelt werden, die den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern. Die Mitgliedstaaten könnten kostenfreie Informationsstellen einrichten, um Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung und Beratung bei Renovierungsprojekten anzubieten. Zusätzlich könnten finanzielle Anreize für umfangreiche Renovierungen von Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz geschaffen werden, während Haushalte in schwierigen Lebenslagen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.

Regelungen für besondere Ausnahmen von der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie

Für Denkmäler gelten die neuen Vorschriften nicht. EU-Staaten haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebäude zu erlassen, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten auch Sozialwohnungen von den Vorschriften ausnehmen, wenn Renovierungen zu Mietsteigerungen führen würden, die nicht durch Energiekosteneinsparungen ausgeglichen werden können.

In Bezug auf einen bestimmten Teil der Gebäude plant das Parlament, den Mitgliedstaaten die Befugnis zu geben, die neuen Zielvorgaben anzupassen. Die Entscheidung darüber, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch realisierbar sind und ob qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden sind, obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten.

Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, betonte, dass die steigenden Energiepreise dazu geführt haben, dass der Schwerpunkt verstärkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt wird. Die Verbesserung der Leistung von Gebäuden in Europa wird sowohl unsere Energierechnungen als auch unsere Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren. Das Hauptziel der Richtlinie ist es, die Energiearmut zu verringern, die Emissionen zu senken und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen zu schaffen. Diese Richtlinie wird Europa auch dabei helfen, eine Wachstumsstrategie zu verfolgen, indem sie Hunderttausende hochwertige lokale Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien schafft und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessert.

Beschluss über strengere Datenschutzrichtlinien in der EU

Die Versammlung verabschiedete ihre Position mit einer Mehrheit von 343 zu 216 Stimmen und 78 Enthaltungen. Sie arbeitet nun mit dem Rat zusammen, um die endgültige Form der Vorschriften festzulegen.

Die EU übernimmt die Führung im Klimaschutz: Das europäische Klimagesetz

Laut Angaben der Europäischen Kommission entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union auf Gebäude. Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Dieser Vorschlag ist ein wichtiger Bestandteil des „Fit für 55“-Pakets. Das europäische Klimagesetz, das im Juli 2021 verabschiedet wurde, legt die Ziele für 2030 und 2050 in der gesamten EU rechtsverbindlich fest.

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